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Antragsfrist für Überbrückungshilfe III Plus verlängert / Überbrückungsghilfe IV beschlossen

 

Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. Entsprechende Anträge können durch prüfende Dritte (z.B. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer) gestellt werden.
Der Förderzeitraum beschränkt sich auf die Monate Oktober bis Dezember 2021.

In der Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

Verlängert wurde auch die Antragsfrist der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten.

Für die Monate Januar bis März 2022 haben sich das Bundesfinanz- und Bundeswirtschaftsministerium in Abstimmung mit der MPK Konferenz auf einen Übergang zur Überbrückungshilfe IV geeinigt. Unternehmen erhalten über die Überbrückungshilfe IV weiterhin die Erstattung von Fixkosten. Zusätzlich zur Fixkostenerstattung erhalten Unternehmen, die besonders schwer und von Schließungen betroffen sind, im Rahmen der Überbrückungshilfe IV einen zusätzlichen Eigenkapitalzuschuss. Auch dieses Instrument gab es bereits in der Überbrückungshilfe III und der Überbrückungshilfe III Plus und wird nun in der Überbrückungshilfe IV angepasst und verbessert. Dadurch erhalten insbesondere Unternehmen, die von der Absage von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffen sind – etwa Schausteller, Marktleute und private Veranstalter – eine erweiterte Förderung.

Ebenfalls fortgeführt wird die bewährte Neustarthilfe für Soloselbständige. Mit der Neustarthilfe 2022 können Soloselbständige weiterhin pro Monat bis zu 1.500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten, insgesamt für den verlängerten Förderzeitraum also bis zu 4.500 Euro.

Bei Fragen zu Neustart- und Überbrückungshilfen stehen Ihnen unsere Experten gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie dazu gerne unser Kontaktformular.

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