Antragsfrist Überbrückungshilfe III Plus endet am 31.03.2022

Die Antragsfrist der Überbrückungshilfe III Plus wurde bis zum 31.03.2022 verlängert. Entsprechende Anträge können durch die BFMT noch bis Ende März gestellt werden.
In der Überbrückungshilfe III Plus sind Unternehmen mit einem coronabedingten Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum Oktober bis Dezember 2021 im Vergleich zu den Referenzmonaten 2019 antragsberechtigt. Außerdem können all jene Unternehmen einen Antrag stellen, die im Juni 2021 für die Überbrückungshilfe III antragsberechtigt und im Juli von der Hochwasserkatastrophe betroffen waren.

Verlängert wurde ebenfalls die Antragsfrist der Neustarthilfe Plus für Soloselbständige. Für den Zeitraum Oktober bis Dezember 2021 können Soloselbstständige, deren Umsatz durch Corona weiter eingeschränkt ist, damit zusätzlich bis zu 4.500 € Unterstützung erhalten.

Wenn Sie vermuten, dass Sie die Kriterien der Überbrückungshilfe III Plus oder der Neustarthilfe Plus erfüllen, bitten wir Sie uns spätestens zum 22.03.2022 zu kontaktieren.

Sprechen Sie dafür bitte Ihren zuständigen Sachbearbeiter an oder nutzen Sie unser Kontaktformular.