24-Stunden Pflege vor dem Aus?

Das System der 24-Stunden Pflege funktioniert vor allem mit Hilfe ausländischer Pflegekräfte. Ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts Erfurt hat diesem Modell nun Grenzen gesetzt.
Pflegekräften aus dem Ausland, die in Deutschland Patienten betreuuen, steht demnach der Mindestlohn zu. Dies gelte auch für Bereitschaftszeiten, in denen die Pflegerinnen und Pfleger Betreuung auf Abruf leisten.

Geklagt hatte eine Frau aus Bulgarien, die nach eigenen Angaben die eine Seniorin in deren Wohnung 24 Stunden Täglich an sieben Tagen in der Woche betreut hat. In ihrem Vertrag stand eine Wochenarbeitszeit von 30 Stunden. Die Höhe der Nachzahlung, die die Klägerin von ihrer bulgarischen Firma erhalten muss, muss nun vom Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erneut geprüft werden. 

Warnung vor Pflegekollaps

Branchenverbände befürchten jetzt, dass das Urteil viele finanziell überfordern könnte, die derzeit die vergleichsweise günstige Pflege aus dem Ausland in Anspruch nehmen: "Das Urteil löst einen Tsunami aus für alle, die daheim auf die Unterstützung ausländischer Pflegekräfte angewiesen sind", erklärte Eugen Brysch, Vorstand bei der Deutsche Stiftung Patientenschutz. "Hätten wir die ausländischen Pflegekräfte nicht, wäre die häusliche Pflege schon zusammengebrochen." Die Präsidentin des Sozialverbands VdK, Verena Bentele, sprach nach dem Urteil gegenüber der Funke Mediengruppe gar von einem "Armageddon" für die häusliche Pflegen.