Auszahlungsfrist für steuerfreien Corona-Bonus verlängert

 

Seit dem 1. März 2020 können Arbeitgeber Ihren Arbeitnehmern einen steuer- und sozialversicherungsfreien Corona-Bonus in Höhe von 1.500 € auszahlen. Voraussetzung dafür ist, dass der Bonus zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn ausbezahlt wird und kein gesetzlicher Anspruch darauf besteht. Die Auszahlung war bisher bis zum 30. Juni 2021 befristet, nun wurde die Auszahlungsfrist bis zum 31. März 2022 verlängert.

Die Höchstgrenze liegt allerdings weiterhin bei 1.500 €. Sprich: Wer schon bis zur aktuellen Frist 1.500 € als Corona-Bonus erhalten hat, kann nun nicht nochmals eine Zahlung erhalten. Wurden die 1.500 € allerdings noch nicht voll ausgeschöpft, kann der Betrag bis zum 31. März 2022 aufgestockt werden.

Zahlung gilt pro Dienstverhältnis

Wer mehreren Dienstverhältnissen für unterschiedliche Arbeitgeber nachgeht, kann den Bonus pro Arbeitsverhältnis erhalten, dazu zählen auch sogenannte Minijobs auf 450 € Basis.