Einleitung
Die MRP (Marktrisikoprämie) lässt sich anhand verschiedener Vorgehensweisen berechnen. So ist eine Möglichkeit die Bemessung von Risikozuschlägen mithilfe von der marktorientierten Vorgehensweise vorzunehmen. Diese Methode wird auch vom IDW S 1 empfohlen. Jedoch gibt es auch die Vorgehensweise der zukunftsgerichteten MRP, als auch die Analyse historischer Daten. Durch verschiedene Krisen, wie z.B. die Corona-Pandemie wird deutlich, dass die IMRP (implizierte Marktrisikoprämie) an Bedeutung gewinnt.
Der FAUB (Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft) des IDW hat einen fachlichen Hinweis bzgl. der Unternehmensplanung und Kapitalkosten abgegeben, jedoch liegt die MRP weiterhin bei 6-8% vor persönlichen Steuern bzw. 5-6,5% nach persönlichen Steuern.
Der FAUB wird in seinem Vorgehen von einer Methodenvielfalt bestimmt. Dadurch berücksichtigt dieser verschiedene Möglichkeiten Analysen vorzunehmen (Ex-post-Analyse und die Ex-ante-Analyse). Bei beiden Analysemethoden treten Schwierigkeiten auf. So ist eine bei der Ex-post-Analyse z.B. die unterstellte Steuerbelastung und Mittelbewertung, bei der Ex-ante-Analyse die Abhängigkeit der Annahmen.

Modell zur Abschätzung IMRP
Um die IMRP besser abschätzen zu können, wird als Fundament das Barwertkalkül verwendet. Dabei werden die Unternehmenswerte der Unternehmen bei einer Berechnung, unter Beachtung zukünftiger Cashflows, abgeleitet. Die Summe aus den erwarteten Cashflows wird mit einem Unternehmen einheitlichen Kapitalkostensatz diskontiert. Der iterativ ermittelte Zinssatz reflektiert die erwartete Aktienrendite vor ESt, wenn man dann noch den risikolosen Zinssatz subtrahiert erhält man den IMRP vor ESt.
Um Ex-ante-Analysen korrekt durchzuführen empfiehlt sich der Equity-Ansatz.
Weiterhin ist bei einer Methodenabhängigkeit die Clean-Surplus-Relation eine wichtige Voraussetzung.

Dabei errechnet sich der BW (Buchwert) der aktuellen Periode aus:
BW = BWt-1/Aktie + JÜ/Aktie – Ausschüttung/Aktie

Um das Wirtschaftswachstum zu berücksichtigen schlägt der IDW S 1 einen Abschlag i.H.v. 1% vor. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass er sich auf das inflationsbezogene Wachstum und nicht auf die tatsächliche Wachstumserwartung des Bewertungsobjektes bezieht.
Eine weitere wichtige Bedeutung bei der Berechnung des IMRP hat der risikolose Zinssatz, denn die angenommene Rendite muss mit der Unternehmensbewertung zusammenpassen.
Zudem sollte man sich entscheiden, ob man eine höhere Prognosegenauigkeit haben möchte, oder eine höhere Aussagekraft. Die Prognosegenauigkeit wird bei einem kurzen Zeitraum erreicht und die Aussagekraft erst über einen längeren.
Um die Schwankungen der Börsenpreise zu analysieren wird bei der Ableitung des IMRP unterstellt, dass die zukünftigen Cashflows von den Analystenschätzungen den Erwartungen des Marktes entsprechen, welche sich in den aktuellen Börsenpreisen widerspiegeln. Als Voraussetzung hierbei gilt jedoch, dass die Kapitalmärkte informationseffizient sind. Dies ist in einer realen Welt nicht umsetzbar, wodurch, vor allem in Krisen-/Pandemiezeiten, die Ergebnisvolatilität sich bemerkbar macht. Um diese Verzögerungen dann zu untersuchen werden die gewichteten Marktpreise und die Veränderungen der Konsensschätzungen der künftigen Ergebnisse verglichen. Durch die hohe Anzahl an verschiedenen Analystenschätzungen lässt sich auf dieser Grundlage ein hohes Maß an Modellgüte erreichen, um relativ genaue Vorhersagen treffen zu können.

MRP international
Um eine internationale Perspektive auf die MRP zu gewinnen ist nach IDW S 1 bei der Unternehmensbewertung die Perspektive einer inländischen unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Person als Anteilseigner einzunehmen. Dabei wird jedoch ein enger Rahmen für die Bewertung gesetzt, wodurch die deutsche MRP nur auf einen getrennten nationalen Kapitalmarkt anwendbar ist. Das globale CAPM (Capital Asset Pricing Model) setzt neben dem nationalen CAPM auch die relative Kaufkraftsparitäten-Theorie voraus und dass Investoren die Inflation genau vorhersagen können.

Fazit
Infolge dessen, dass Unternehmensbewertung zukunftsorientiert sind sollte die Ex-ante-Analyse herangezogen werden. Das Bewertungsmodell und die erforderlichen Annahmen ermöglichen zudem eine fast komplett übereinstimmende Berechnung des IMRP anhand des IDW S 1.

Quelle: WPg Heft 16/2020, Dok.-ID: W1009453